Vor einer Existenzgründung gibt es für einen selbständigen vieles zu organisieren. Ein wichtiger Punkt auf der to‐do‐Liste ist über ein Geschäftskonto nachzudenken. Viele Existenzgründer wissen jedoch nicht, ob sie ein Geschäftskonto haben sollten oder ob es sogar verpflichtend für sie ist.
Ein Geschäftskonto unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von einem herkömmlichen Girokonto. Der Unterschied liegt in den Konditionen. So kosten bestimmte Kontobewegungen, die ein selbständiger immer wieder durchführen muss in der Summe weniger. Auch kann der Zugriff auf das Konto bei einem größeren Unternehmen besser geregelt werden. Eröffnet werden kann ein Geschäftskonto bei Filialbanken. Aber auch Geldinstitute, die über das Internet arbeiten, bieten diese Möglichkeit.
Nicht jeder Selbständige braucht ein Geschäftskonto. Handelt es sich bei dem Unternehmer um einen Freiberufler, der allein für sich arbeitet, kann er auch seine geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben über sein privates Konto laufen lassen. Jedoch sind alle Kontobewegungen bei der Bearbeitung der Steuerunterlagen offenzulegen und von den privaten Transaktionen zu trennen.
Handelt es sich hingegen um ein Unternehmen, in welchem mehrere Personen tätig sind, ist es zwingend erforderlich, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Jede GbR, jede GmbH muss also ein Geschäftskonto eröffnen. Dafür sind der Firmenvertrag, der zwischen den Unternehmern geschlossen wurde, sowie die Personalausweise der einzelnen Geschäftsmitglieder bei der Bank vorzuweisen.
Ganz gleich, ob ein Geschäftskonto für jeden Selbständigen verpflichtend ist, es stellt eine sinnvolle Investition dar. Der Überblick kann stets behalten werden. Die privaten Transaktionen müssen nicht extra von den geschäftlichen Geldbewegungen getrennt werden.
Arbeitet der Unternehmer mit einem Steuerberater zusammen, wünscht dieser sich häufig die Eröffnung eines Geschäftskontos, wenn dies nicht sowieso verpflichtend ist. Für ihn sind die Steuerunterlagen übersichtlicher anzufertigen.