Selbstständige Tätigkeit

Selbstständige Steuerpflichtige sollten sich an einen Steuerberater wenden, wenn sie sich in Fragen der Versteuerung ihres Einkommens im Unklaren sind. Für die Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit gelten nämlich andere Grundsätze als für Gehaltszahlungen.

Eine gewerbliche Tätigkeit setzt voraus, dass Lieferungen oder Dienstleistungen ausgeführt werden. Bei dieser Begriffsbestimmung spielt es noch keine Rolle, ob auch ein Gewinn erwirtschaftet wird. Maßgeblich ist vielmehr, dass Einnahmen erzielt werden. Schon, wenn die Absicht erkennbar ist, entgeltliche Leistungen auf eigene Rechnung zu erbringen, handelt es sich um eine selbständige Tätigkeit. Normalerweise wird ihr Beginn durch die Anmeldung eines Gewerbes angezeigt.

Die Tätigkeit eines Unternehmers unterliegt im Regelfall der Umsatzsteuer. Darunter fallen Lieferungen und sonstige Leistungen, Innergemeinschaftliche Erwerbe sowie Einfuhren aus Drittlandgebieten. Auch Entnahmen von Gegenständen für außerunternehmerische Zwecke und die Verwendung eines oder mehrerer Gegenstände, die der selbstständige für Zwecke außerhalb seines Unternehmens verwenden will, sind umsatzsteuerpflichtig. Dies sind nur einige Beispiele dafür, was Gewerbetreibende zu beachten haben.

Sinnvollerweise nimmt man eine Beratung in steuerlichen Dingen schon dann in Anspruch, wenn man plant, sich selbstständig zu machen. Sonst kann es passieren, dass man eine böse Überraschung erlebt, weil man vom Finanzamt zu branchenüblichen Steuervorauszahlungen aufgefordert wird, die jedoch mit den tatsächlichen Einkünften nicht überein stimmen. Ein Steuerberatungsbüro hilft dabei, eine Gewinneinschätzung für die erste Zeit der Selbständigkeit vorzunehmen, durch die der Selbstständige von übermäßig hohen Zahlungen verschont bleibt.

Wer sich selbstständig macht, hat in der Aufbauzeit seiner Unternehmung wahrscheinlich nicht die Muße, sich auch noch in die Steuergesetzgebung einzulesen, weil er sich um viele andere Dinge kümmern muss. Einige grundlegende Kenntnisse sollte man sich dennoch aneignen, um sich überhaupt in die Lage zu versetzen, korrekte Rechnungen auszustellen. Denn selbst, wenn es von der Begrifflichkeit her nicht von Belang ist, ob man Gewinn erzielt: es handelt sich dabei doch immer um einen der Gründe, überhaupt erst selbstständig zu werden.