Sich selbstständig zu machen, während man sich noch in einer sicheren Festanstellung befindet, ist eine Möglichkeit, allzu große Risiken auszuschließen. Wer jedoch angestellt ist, hat bei der geplanten Unternehmensgründung einige Dinge zu beachten.
Zunächst ist mit dem Arbeitgeber zu klären, ob er mit einer Nebenbeschäftigung einverstanden ist. Der Arbeitsvertrag enthält normalerweise eine Klausel, die auf dieses Thema eingeht. Darin steht normalerweise, dass man eine schriftliche Genehmigung des Arbeitgebers benötigt. Der Vertrag ist in jedem Fall ernst zu nehmen, daher sollte, wer plant sich nebenberuflich selbstständig zu machen, rechtzeitig das Gespräch mit dem Chef suchen.
Im Prinzip darf die Erlaubnis für die selbstständige Tätigkeit nur dann verweigert werden, wenn zu befürchten ist, dass die Zeit, die man für seine Unternehmung aufbringt, mit dem Job kollidiert, in dem man angestellt arbeitet. Darum sollte man sich auf ein solches Gespräch gründlich vorbereiten, um etwaige Bedenken von vornherein auszuräumen. Was Vorgesetzte auch nicht gerne sehen, ist eine Konkurrenzsituation, die sich etwa aus der unternehmerischen Tätigkeit entwickeln könnte.
Wer angestellt ist, ist vom Grundsatz her dazu verpflichtet, seine Arbeitskraft ganz dem Unternehmen zur Verfügung zu stellen, für das er arbeitet. Die Arbeitsleistung im Hauptberuf darf also durch die Selbständigkeit nicht gemindert werden. Wer glaubhaft zu vermitteln weiß, dass dies nicht der Fall ist, dem dürften eigentlich keine Steine mehr für seine Zukunftspläne in den Weg gelegt werden.
Neben dem Hauptberuf Selbstständige müssen bedenken, dass für ihren Nebenerwerb Steuern und Abgaben bezahlt werden müssen. Auch ist man ab nun zur Buchführung verpflichtet, um über seine Ausgaben und Einnahmen Rechenschaft ablegen zu können. Diese dienen dem Finanzamt als Grundlage, um die Höhe der Umsatz- und Einkommensteuer festzulegen. Zwischen angestellt und selbständig gibt es jedoch noch mehr Unterschiede. Zumindest in steuerlichen Belangen wendet man sich am besten an einen Steuerberater, der Aufklärung über die zu beachtenden Aspekte gibt.