Wenn das Stichwort „Steuerecht“ fällt, zucken nicht nur Angestellte oft zusammen, aber vor allem Selbständige. Dabei ist eine Steuererklärung für Selbständige oft nicht einmal halb so aufwendig wie die Ausfüllung von Dokumenten für Beschäftigte.
Die Steuererklärung ist aus finanziellen Gründen für das Finanzamt von Relevanz. Wer selbstständig tätig ist, sei es als IT-Programmierer, als Webdesigner oder als Schriftsteller – um eine Steuererklärung wird er nicht herumkommen. Wenn er allerdings einige Dinge bei der Ausfüllung der Anketten beachtet, wird er eine Menge Geld einsparen können. So hat der Existenzgründer in etwa eine Reihe von Vorzügen gegenüber dem Angestellten, wenn es um Steuern geht.
Selbstständige können von Abschreibungen profitieren. Dies ist möglich mit dem sogenannten Investitionsabzugsbetrag. In der Steuererklärung kann der selbstständig Tätige seine Ausgaben festhalten. Diese Kosten schmälern zwar seinen Gewinn, dafür können sie beim Finanzamt geltend gemacht werden. Das heißt, er kann Geld zurückerhalten, wenn nachgewiesen werden kann, dass seine Investitionen dem Betriebszweck dienen. Allerdings darf die Summe 40% der Güte des Anschaffungsguts haben.
In der Steuererklärung muss der Selbstständige seine Einnahmen und Ausgaben genau ausführen. Das Finanzamt muss in Detail erfahren, wofür der Antragsteller seine Zahlungsmittel ausgibt. Wenn er steuerliche Vorteile aus den Geldern ziehen will, müssen die Investitionen in jeder Hinsicht dem Betrieb nützlich sein. Vor allem ab dem dritten Jahr wird er die Abschreibungen genau so verwalten müssen, wie er es der Schatzkammer versprochen hat. Seine Investitionsgelder dürfen höchstens 200000 Euro betragen.
Der Selbstständige darf – Steuererklärung – den Investitionsabschlag nur dann verwenden, wenn das Betriebsvermögen nicht mehr als 235000 Euro beträgt. Für einen Existenzgründer entfällt jedoch diese Regel. Erst im Erwerbsjahr wird dieser Vorzug wieder ungültig. Im Falle einer regelmäßigen Anlage wirken sich 40% der Herstellungskosten positiv auf seinen Gewinn aus. Nähere Hinweise erhält der Antragsteller bei seinem Steuerberater. Diesen sollte er unbedingt zuerst aufgesucht haben.