Generell unterscheidet sich die Einkommensteuer für Selbständige nicht im Geringsten von der Einkommensteuer für Angestellte. Jedoch zählt die Lohnsteuer des Beschäftigten nicht zu speziellen Steuervarianten.
Ob nun selbstständig oder nicht – eine Einkommensteuer muss gemacht werden. Sie kennzeichnet die Höhe des jährlichen Schuldabzugs, den der Antragssteller seinem Finanzamt schuldet. Firmenbetreiber müssen – im Gegensatz zu Bediensteten – keine Lohnsteuer zurückzahlen, allerdings sind sie verpflichtet, jedes Quartal Einkommenssteuer-Vorauszahlungen abzuführen. Die Frist ist jeweils am 10. des Quartalmonats. Eine Jahreserklärung findet immer am 31. Dezember statt. Die Rendite kann bei einem Freiberufler unterschiedlich hoch ausfallen. Deswegen kommt es nicht selten vor, dass diese Steuern nachzahlen müssen.
Selbstständige überliefern dem Staat einen geringeren Anteil an zinslosen Anleihen. Demzufolge hat derjenige, der selbstständig ist, auch einen weitaus beträchtlicheren Gestaltungsspielraum, was seine Gewinne und Verluste angeht. Zu unterscheiden sind rund sieben verschiedene Einkunftsarten im deutschen Einkommenssteuersystem. Außer den Einkünften aus nicht unabhängiger Tätigkeit gibt es Erwerbe aus Forst- und Landwirtschaft, Verpachtung und Vermietung, Kapitalvermögen sowie gewerbliche, freiberufliche und sonstige Einkünfte.
Laut dem deutschen Gesetz der Einkommensteuer darf jeder Selbstständige seine Einkünfte aus verschiedenen Quellen beziehen. Jemand, der zum Beispiel ein Gewerbe betreibt, darf nebenher auch als Buchautor oder Webdesigner tätig sein und daraus zusätzliches Geld erwirtschaften. Der Mantelbogen der Steuererklärung umfasst mehrere Anlagen, die je nach Tätigkeit des Antragsstellers entsprechend auszufüllen sind. Freiberuflich tätige Menschen haben den Vorteil, dass sie ihre Unterlagen nicht länger als zehn Jahre aufbewahren müssen. Eine Betriebsprüfung findet zudem viel seltener statt als bei einem Angestellten.
Wer zum ersten Mal eine Einkommensteuer ausfüllt, der ist gut informiert, sich an einen Spezialisten für Selbstständige zu wenden. Dies kann der Steuerberater vor Ort sein oder eine beliebige Person im Netz, die entsprechend Auskunft geben kann. Dies ist sehr wichtig, um spätere Fehler zu vermeiden, die hinterher zu Problemen und umständlichen Nachzahlungen führen könnten.