Viele Menschen beziehen seit Jahren Arbeitslosengeld, schaffen es aber nicht, in eine Arbeitsbeziehung zu kommen. Deswegen entscheiden sie sich als Alternative dazu für die Selbständigkeit. Aber ist Arbeitslosengeld für Selbständige möglich?
Selbstständig und Arbeitslosengeld I kann durchaus kombiniert werden. Allerdings darf die Arbeitszeit nicht mehr als 15 Stunden wöchentlich betragen, da die selbstständige Tätigkeit nur nebenher praktiziert wird. Der Verdienst, der gegenüber dem Arbeitsamt nachgewiesen werden muss, darf den Betrag von 165 Euro monatlich nicht überschreiten. Wird diese Summe dennoch überschritten, so wird dieser Betrag abgezogen. Wenn die Person länger arbeitet, kann nicht mehr von Arbeitslosigkeit gesprochen werden.
Anders sieht es aus mit selbstständig und Arbeitslosengeld II. Der Antragsteller sollte hier immer einen Nachweis über seine Verdienste dem Arbeitsamt vorgeben. Wenn der Freiberufler sein Arbeitslosengeld weiterhin bekommen möchte, sollte er sowohl dem Finanzamt als auch der Bundesagentur seine Verdienste nachweisen. Er sollte also immer einen Finanzplan beilegen, wenn er eine Verlängerung seines Gelderhalts einreicht. Welche Dokumente er genau braucht, erfährt er im Jobcenter vor Ort.
Selbstständig sein bedeutet Unabhängigkeit und Freiheit, aber auch viel Arbeit und Organisationstalent. Immerhin wird der Alleinbeschäftigte sämtliche Aufgaben – wenn er sich kein Team aufbaut – selbst übernehmen müssen. Dazu gehören sowohl rechtliche als auch finanzielle Aspekte, neben der eigentlichen Arbeit. Je nachdem, für was für ein Geschäft er sich entschieden hat, kann es komplizierter oder weniger kompliziert für ihn werden. Sicherlich ist die Unterstützung durch das Jobcenter, die ihm zusteht, in der Anfangsphase eine gute Sache.
Selbstständige, die vom Arbeitsamt unterstützt werden, müssen Versicherungen nicht aus ihrer eigenen Tasche bezahlen – die Kosten übernimmt das Institut. Selbstständig arbeiten ist entweder haupt- oder nebenberuflich möglich. Allerdings muss jeder, der Geld in Anspruch nimmt, auch regelmäßig beim Institut vorbeischauen. Wenn er dies nicht tut, so wird er „Strafen“ in unterschiedlichen Höhen erhalten, die die Geldsumme schmälern.