Freiberuflich Selbstständig

Freiberuflich Selbständige haben eine Reihe von Vorteile gegenüber denjenigen, die selbstständig tätig sind. Erstens, für sie besteht die Möglichkeit, eine vereinfachte Buchführung zu machen.

Freiberuflich Arbeitende zahlen einen geringeren Steuerbetrag und müssen weniger Regeln berücksichtigen, was die Melde- und Prüfpflicht der Steuern angeht. Wer selbstständig als Freiberufler agiert, kann von einer Menge Sonderrechte profitieren. Frei arbeitende Menschen werden oft mit Gewerbebetreibenden gleichgesetzt. Dabei gibt es erhebliche Differenzen zwischen den beiden Berufsrichtungen. Diese machen sich nicht nur aus steuerlicher Sicht bemerkbar, aber ebenso in der Tätigkeit an sich.

Wer selbstständig ein Unternehmen betreibt, muss in erster Linie ein Gewerbe beim Gewerbeamt registrieren. Wenn jemand freiberuflich einen Job verfolgt, benötigt er nicht zwingend ein Amt. Oft werden freie Mitarbeiter als Alleinwirkende bezeichnet. Es besteht eigentlich ein zentraler Unterschied zwischen den zwei Branchen. Ein zwangloser Mitarbeiter ist freiwillig für eine Firma tätig. Der Bedingungslose arbeitet in seinen eigenen Räumlichkeiten. Er erzielt Gewinne aus eigenständiger Tätigkeit, während der ungezwungene Beschäftigte vom Unternehmen bezahlt wird.

Das Sozialversicherungsrecht unterscheidet Selbstständige von freiberuflich Tätigen nicht. Wer selbstständig ist, der unterliegt keinen Verpflichtungen, was die Ausführung seiner Arbeit angeht. Ein Gewerbebetreibender kann zum Beispiel als scheinselbständiger eingestuft werden, wenn er mehrere Jahre lang keine Gewinne erwirtschaftet und beim Finanzamt auch keine Steuern eingezahlt hat. Das Gleiche gilt für den freiwilligen Arbeiter ohne Gewerbe, der auf eigene Rechnung aktiv ist.

Ob freiberuflich oder selbstständig gearbeitet wird, hängt immer davon ab, welche Vertragsart zwischen den beiden Vertragsparteien abgeschlossen wurde. Der freiwillige Beschäftigte ist im Grunde ein Auftragnehmer, und derjenige, der in einem festen Verhältnis bei jemandem arbeitet ist ein Arbeitnehmer. Der Unabhängige ist sein eigener Chef und kann selbst Entscheidungen treffen. Dies kann Vor- und Nachteile mit sich bringen. Im Prinzip liegen beide Berufsbezeichnungen sehr eng beieinander, haben aber wesentliche Unterschiede, was die Versteuerung und Arbeitsweise der zwei Bereiche anbetrifft.