Nebenberuflich Selbstständig

Viele Arbeitnehmer melden als zweites Standbein nebenberuflich ein Gewerbe an. Diese Form der Gründung hat vor allem einen Vorteil: das Risiko, dass damit verbunden ist, sich selbstständig zu machen, hält sich in Grenzen.

Während ein Vollzeit-Existenzgründer darauf angewiesen ist, von seiner Tätigkeit leben zu können, ist dieser Zwang nicht gegeben, wenn man sich nebenberuflich selbständig macht. Sicher will man mit seiner Tätigkeit auch Geld verdienen. Doch kann, wer sich auf diese Weise ein Gewerbe aufnimmt, sich im Regelfall etwas entspannter an den Aufbau seiner Unternehmung begeben, da man zumindest im Falle eines Misserfolges nicht ohne Job dasteht und abgesichert ist.

Mindestens 25 Prozent derjenigen, die sich selbstständig machen, geben erleiden mit ihrem Unternehmen innerhalb der ersten drei Jahre eine Schlappe. Wer seine Geschäftsidee nebenberuflich verwirklicht, hat durch den Hauptberuf eine gewisse Sicherheit und kann so testen, ob seine Idee auch geeignet ist, um in Vollzeit davon zu leben. Zudem merkt man bei dieser Vorgehensweise sehr schnell, wo die eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten noch ausgebaut werden müssen, zum Beispiel im kaufmännischen Bereich.

Selbstständige, die ihr Geschäft im Nebenberuf betreiben, können sich gut auf die Kundengewinnung und Kundenbindung konzentrieren, da sie nicht so sehr darauf angewiesen sind, gleich Gewinn einzufahren. Dies ist eine sehr wichtige Voraussetzung vor allem für den langfristigen Erfolg. Ein weiterer Vorteil für Selbstständige, die noch in ihrem Beruf arbeiten, ist dass sie so die Möglichkeit haben, die nötige Disziplin zu erlernen, die für ihren Nebenerwerb erforderlich ist.

Nicht wenige erfolgreich Selbstständige haben ihr Unternehmen zunächst nebenberuflich aufgebaut. Der Zeitpunkt für einen Wechsel in die hauptberufliche Selbständigkeit sollte jedoch mit Bedacht gewählt und erst dann vollzogen werden, wenn ein gewisser finanzieller Rückhalt gegeben ist. Denn ab diesem Zeitpunkt ist mit einigen neuen Kosten zu rechnen, die vorher der Arbeitgeber übernommen hat. Dazu gehören zum Beispiel die Rentenversicherung und die Krankenversicherung.