Krankenversicherungspflicht Selbstständige

Eine Krankenversicherungspflicht bestand ehedem nur für angestellte Arbeitnehmer. Seit einigen Jahren ist es jedoch auch für Selbstständige verpflichtend, eine Versicherung abzuschließen. Es soll niemand mehr ohne Versicherungsschutz geben.

Dabei haben Selbstständige grundsätzlich die Wahl, sich in einer privaten Krankenversicherung zu versichern oder freiwillig Beiträge an eine gesetzliche Krankenkasse zu entrichten. Nur, wer noch nie krankenversichert war und selbstständig tätig ist, ist seit 2009 verpflichtet, sich privat zu versichern. Ansonsten wurden mit der Gesundheitsreform die Rückkehrmöglichkeiten für Unternehmer, die früher bereits pflichtversichert waren, gesetzlich festgeschrieben.

Wer sich selbstständig gemacht hat und während seiner Unternehmertätigkeit vor der Gesetzesreform nicht versichert war, aber vor seiner Selbstständigkeit in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war, wird ebenfalls von der neuen Krankenversicherungspflicht für Selbständige erfasst, die besagt, dass er in seine alte Kasse zurück muss. Die Versicherungspflicht mag zwar von einigen Personen als ein Eingriff in die Entscheidungsfreiheit gesehen werden, grundsätzlich ist die Verpflichtung aber als eine gute Sache zu betrachten.

Für nebenberuflich Selbstständige gibt es einen besonders günstigen Tarif zum Mindestbeitrag. Wer als hauptberuflicher Freiberufler oder Unternehmer nur über ein geringes Einkommen verfügt, kann ebenfalls von einem niedrigen Beitrag profitieren, vorausgesetzt, er beantragt den preiswerten Beitragstarif. Dazu ist das Ausfüllen eines mehrseitigen Formulars erforderlich, in welchem die gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen zu legen sind. Wer sich der Krankenversicherungspflicht verweigert, riskiert höhere Kosten als wenn er sich krankenversichert.

Die Nichtbefolgung der Krankenversicherungspflicht wird nämlich bestraft, und zwar sowohl in den gesetzlichen wie auch in den privaten Kassen. Es ist auch zu Bedenken, dass der, der zu lange mit einer Entscheidung wartet, eventuell in einen Tarif gezwungen wird, der sehr teuer zu bezahlen ist. Der Basistarif ist deswegen so teuer, weil keinem Antragsteller die Aufnahme in diese Tarifgruppe verweigert werden darf, entsprechend hoch fallen auch die Beitragszahlungen aus. Wer also einigermaßen gesund ist und durch fehlende Entschlossenheit zu hohen Zahlungen gezwungen wird, schadet sich selbst.