Selbstständig ohne Meister

Selbständig ohne Meister-Titel zu sein ist heute tatsächlich möglich. Nicht in jedem Handwerkerberuf ist es erforderlich, einen Titel als Meister zu tragen. Früher gab es insgesamt 94 zulassungspflichtige Berufe.

Heute ist die Anzahl auf 41 geschrumpft. Es ist also denkbar, selbstständig ohne Meisterbrief zu werden. Ein Handwerker ohne Meister-Auszeichnung zählt nicht zu den Vollhandwerkern, die in Anlage A der Handwerkerverordnung definiert sind. Ein solcher Arbeiter muss zunächst seine Handwerksrolle registrieren, ehe er im Gewerbeamt seine Tätigkeit eintragen lassen kann. Eine Alternative zur Meisterurkunde stellt ein Nachweis über einen Abschluss als Diplom-Ingenieur dar.

Selbstständig werden kann der Fachmann im handwerklichen Bereich des Reisegewerbes. Auch ist es möglich, die Handwerkstätigkeit selbstständig nebenberuflich auszuüben. In dem Fall ist eine Meisterurkunde nicht zwingend erforderlich. Dazu zählen auch Verrichtungen, die keinen typisch werkgerechten Charakter besitzen. Solche Arbeiten gehören zum sogenannten Minderhandwerk und werden vor allem für Anfänger dieser Branche empfohlen. Diese haben bis zu drei Monaten Zeit, die wichtigsten Aufgaben des Handwerkers kennenzulernen.

Selbstständige können auch völlig ohne Beglaubigung einer Urkunde ihren Beruf frei ausüben. Hierbei führt er nur die Aufgaben durch, die keine Zulassung erfordern. Dann wiederum können selbstständig Tätige zulassungsfreie Dienste erbringen. Auch kann der Fachmann mehrere Betriebe aufmachen, ohne ein zwingendes Mitglied der Handwerkskammer zu sein. Einen Brief vorlegen müssen wird er nur dann, wenn sein Recht, eigenständig zu arbeiten eingeschränkt wird.

Wer also ein Arbeitsgebiet ohne den Nachweis eines errungenen Meister-Titels ausführen möchte, der sollte dies vorher mit den zuständigen Behörden geklärt haben. Wer selbstständig als Fachmensch seine Dienste anbieten möchte, der seine Idee den zuständigen Ämtern glaubwürdig vorzeigen und erklären, weshalb er keine Meisterausbildung braucht. Oft braucht er mehr als nur einen Verweis auf die Handwerksverordnung, um dies einleuchtend zu belegen. Hier ist es sinnvoll, sich vorher mit einem Unternehmensberater in Verbindung zu setzen, um sämtliche Fragen zuerst zu klären.