Krankenversicherung Selbstständige

Gerade in der Gründungsphase fällt es Existenzgründern oftmals schwer, die Beiträge für eine Krankenversicherung aufzubringen. Darum suchen Selbstständige nach der preiswertesten Möglichkeit, sich zu versichern.

Selbstständige haben grundsätzlich die Wahl, sich freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern. Dabei sind jedoch einige Regeln und Fristen zu beachten. Wer vor der Unternehmensgründung Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung war und nach seiner Firmengründung dort weiterhin freiwillig versichert bleiben möchte, hat drei Monate Zeit, dies zu beantragen. Wenn diese Frist verpasst wird, ist die Aufnahme in die freiwillige gesetzliche Versicherung nicht mehr möglich.

Wer also, nachdem er sich selbstständig gemacht hat, in der gleichen Kasse bleiben will, sollte sich rechtzeitig nach den geltenden Tarifen erkunden. Hierbei gibt es noch eine Besonderheit: Mit einem Antrag auf Beitragssenkung kann man, wenn gerade erst selbstständig geworden ist und noch geringe Einkünfte hat, bei positivem Bescheid Monat für Monat Geld sparen. Die zu berücksichtigenden Einkünfte umfassen auch das Einkommen eines Partners, mit dem man gegebenenfalls zusammen wohnt.

Eine private Krankenversicherung für Selbständige wird das Versicherungspaket individuell nach der Situation und den Bedürfnissen des Versicherungsnehmers schnüren. Auf den ersten Blick können solche Angebote günstiger erscheinen als die einer gesetzlichen Krankenkasse, das Hinzufügen von zusätzlichen Leistungen kann jedoch unter Umständen sehr teuer werden. Daher sollten hauptberufliche Selbstständige sich an einen Versicherungsberater ihres Vertrauens wenden. Sonst kann ein verfrühter Wechsel eventuell zu einer bösen Überraschung führen.

Eine günstige Variante der Krankenversicherung für Verheiratete bietet auch noch die Familienversicherung. Diese Möglichkeit besteht für Familienmitglieder, die nicht mehr als 18 Wochenstunden arbeiten, nicht mehr als 365 Euro monatlich verdienen und keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Unabhängig davon, ob man als Arbeitnehmer beschäftigt oder selbstständig ist, ist man in diesem Fall automatisch bei seinem Ehegatten mitversichert. Obwohl die Sparfüchse der Krankenkassen sie schon seit Jahren im Visier haben, ist die Familienversicherung für den Mitversicherten immer noch beitragsfrei.