Selbstständig Steuern

Wer sich selbstständig macht, hat sich leider auch mit einem ungeliebten Thema zu befassen, nämlich mit den Abgaben, die ans Finanzamt zu leisten sind. Als Unternehmer hat man wichtige Fristen zu beachten, welche die Steuern betreffen.

Wenn Selbstständige sich nicht von sich aus beim Finanzamt melden, wird es auf jeden Fall vom Gewerbeamt über eine Unternehmensgründung informiert. Von der Gewerbeanmeldung ist nur ausgeschlossen, wer in einem freien Beruf selbstständig ist, zum Beispiel als Architekt.

Um beurteilen zu können, welche Steuer und in welcher Höhe für den Gewerbetreibenden in Frage kommt, versendet die Finanzbehörde einen Fragebogen, den der Selbstständige sorgfältig und wahrheitsgetreu auszufüllen hat. Wer dabei Hilfe benötigt, wendet sich am besten an einen Steuerberater. Auch im Internet findet man einige hilfreiche Seiten, auf denen viele Fragen beantwortet werden, die sich dem Existenzgründer stellen.

Die Steuern für Selbständige werden auf andere Weise ermittelt als für angestellte Arbeitnehmer. So werden fällige Steuern grundsätzlich nach der Höhe des Gewinns ermittelt, der erwirtschaftet wurde. Hierbei gibt es allerdings einen steuerfreien Grundfreibetrag. Eine sehr wichtige Steuer neben der Einkommenssteuer ist zudem die Umsatzsteuer, die zwar auf den Rechnungen ausgewiesen und von Kunden und Auftraggebern bezahlt wird, die aber keineswegs behalten werden kann.

Wer sich selbstständig gemacht hat, muss in den ersten beiden Jahren nach der Firmengründung monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Je nach festgestellter Umsatzsteuerlast reicht später auch eine vierteljährliche Voranmeldung. Von den abzuführenden Beträgen kann der Selbstständige jedoch die Vorsteuer abziehen. Dabei handelt es sich um Mehrwertsteuer, die er selbst für betriebliche Aufwendungen und Anschaffungen bezahlen musste.

Eine besondere Regelung besteht für Kleinunternehmer. Sie können ihre Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausweisen, sind aber auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Wer ein Gewerbe betreibt, hat zudem eine spezielle Art der Steuer zu bezahlen, die für Freiberufler entfällt: die Gewerbesteuer. Um sich im Dickicht der unterschiedlichen Steuern zurechtzufinden, kann die professionelle Hilfe eines Steuerberaters nützlich sein.