GmbH-Gründung

Steht die Gründung einer GmbH an, werden mehrere Gesellschafter gebraucht. Diese können natürliche oder juristische Personen sein. Als Erstes sollten die Mitinhaber der GmbH einen Vertrag unter sich abschließen.

Das Grundkapital der GmbH beträgt 25000 Euro. Jeder Gesellschafter muss in dieses Eigenkapital einen Teil investieren. Diese Investition nennt sich Stammeinlage und kann eine unterschiedliche Höhe haben. Des Weiteren ist für die Gründung noch eine Mindesteinlage erforderlich, die der Sicherheit der Stammsumme dient. Diese ergibt sich aus einem Viertel jeder Stammeinlage, also ca. 12500 Euro. Erst dann kann die Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Handelsregister vermerkt werden.

Im Falle einer GmbH gibt es zwei verschiedene Arten der Gründung. Zum einen wird von einer Bargründung gesprochen, wenn alle Partner die Einlage in Geld-Form leisten. Sollte ein Mitinhaber allerdings anstatt Geld, einen Sachgegenstand einbringen, so handelt es sich um eine Sachgründung. Hier muss der Sachwert jedoch vertraglich festgehalten und genau geschätzt werden. Auch ein Sachgründerbericht ist hier von Relevanz. Hierzu müssen auch Nachweise im Handelsregister hinterlegt werden.

Sobald die GmbH im Register eingetragen ist, wird sie zur juristischen Person. Bevor es allerdings so weit ist, müssen noch zwei weitere Gründungsformen durchgemacht werden. Und zwar, zum einen die Vorgründungsgesellschaft und zum anderen die GmbH i. G. Zunächst einmal wird der Gesellschaftsvertrag geplant und eine notarielle Beurkundung durchgeführt. Während dieser Zeit haftet die Gesellschaft wie eine OHG bzw. eine GbR. Jedes Mitglied bürgt also mit seinem Privatvermögen in voller Höhe.

Die zweite und letzte Stufe der Gründung macht das Unternehmen schon zu einem rechtsfähigen Organ. Das bedeutet, die Tätigkeit kann so langsam angegangen werden. In dieser Stufe bürgen die Partner nicht mehr persönlich, sondern mit dem Stammkapital. Sollte es in diesem Moment zu einem Verlust kommen und das Vermögen unter den Wert des Stammkapitals sinken, so müssen die Teilhaber die Differenz aus eigener Tasche ausgleichen.